Fördergrundsätze – Wie wir fördern
- Zuwendungen der Stiftung Pro Sport Düsseldorf werden nur auf Antrag gewährt
- Eine Förderung können nur steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten
- Eine Eigenbeteiligung des Antragstellers ist erforderlich. Aus dem Antrag müssen Zielsetzung, Kosten, Höhe der Eigenbeteiligung sowie beantragte und bewilligte Fördermittel Dritter ersichtlich sein.
- Der Förderzeitraum ist auf den olympischen Zyklus (maximal vier Jahre) begrenzt. Folgeanträge und Anschlussförderungen sind grundsätzlich möglich.
- Die Effektivität der geförderten Maßnahmen wird jährlich anhand festgelegter Leistungs- und Erfolgskriterien überprüft
- Der Förderantrag kann nur auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular erfolgen. Dieses kann bei der Stiftung Pro Sport Düsseldorf angefordert werden.
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Fördergrundsätze (PDF)