Fördergrundsätze – Wie wir fördern

  • Zuwendungen der Stiftung Pro Sport Düsseldorf werden nur auf Antrag gewährt
  • Eine Förderung können nur steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten
  • Eine Eigenbeteiligung des Antragstellers ist erforderlich. Aus dem Antrag müssen Zielsetzung, Kosten, Höhe der Eigenbeteiligung sowie beantragte und bewilligte Fördermittel Dritter ersichtlich sein.
  • Der Förderzeitraum ist auf den olympischen Zyklus (maximal vier Jahre) begrenzt. Folgeanträge und Anschlussförderungen sind grundsätzlich möglich.
  • Die Effektivität der geförderten Maßnahmen wird jährlich anhand festgelegter Leistungs- und Erfolgskriterien überprüft
  • Der Förderantrag kann nur auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular erfolgen. Dieses kann bei der Stiftung Pro Sport Düsseldorf angefordert werden.

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